- Die Kosten der Behandlung werden in der Regel leider nicht von den gesetzlichen, wohl aber von den privaten Krankenkassen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen zum Teil übernommen, wenn dies vertraglich vorgesehen ist.
- Abrechnungsgrundlage für privat versicherte Personen (oder gesetzlich versicherte Personen mit entsprechender Zusatzversicherung) ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH85).
- Selbstzahler zahlen einen im Vorfeld festgelegten Pauschalbetrag.
- Eine Einzelsitzung dauert ca. 60-90 Minuten.
- Anmerkung: Menschen in finanziellen Ausnahmesituationen (Arbeitslose, Studenten, Alleinerziehende oder Patienten auf Warteliste für einen Therapieplatz bei einem psychologischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung) zahlen einen im Vergleich ermäßigten Betrag je Einzelsitzung.
- Die Einzelsitzung für Paare (Paarberatung & Paartherapie) dauert ca. 90-120 Minuten.
- Das erste Vor- oder Kennenlerngespräch (ca. 30 Minuten, telefonisch oder persönlich), bei dem wir Dein Anliegen klären und die Vorgehensweise besprechen, ist für Dich kostenfrei.
- Heilpraktiker-Leistungen sind im Gegensatz zu Coaching-Leistungen gemäß UStG § 4 Abs. 14 umsatzsteuerbefreit.
- Tipp: Die Kosten für Psychotherapie können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.