Abrechnungsgrundlage

  • Die Kosten der Behandlung werden in der Regel leider nicht von den gesetzlichen, wohl aber von den privaten Krankenkassen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen zum Teil übernommen, wenn dies vertraglich vorgesehen ist.


  • Abrechnungsgrundlage für privat versicherte Personen (oder gesetzlich versicherte Personen mit entsprechender Zusatzversicherung) ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH85).


  • Selbstzahler zahlen einen im Vorfeld festgelegten Pauschalbetrag. 


  • Eine Einzelsitzung dauert ca. 60-90 Minuten.


  • Anmerkung: Menschen in finanziellen Ausnahmesituationen (Arbeitslose, Studenten, Alleinerziehende oder Patienten auf Warteliste für einen Therapieplatz bei einem psychologischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung) zahlen einen im Vergleich ermäßigten Betrag je Einzelsitzung.


  • Die Einzelsitzung  für Paare (Paarberatung & Paartherapie) dauert ca. 90-120 Minuten.


  • Das erste Vor- oder Kennenlerngespräch (ca. 30 Minuten, telefonisch oder persönlich), bei dem wir Dein Anliegen klären und die Vorgehensweise besprechen, ist für Dich kostenfrei


  • Heilpraktiker-Leistungen sind im Gegensatz zu Coaching-Leistungen gemäß UStG § 4 Abs. 14 umsatzsteuerbefreit.


  • Tipp: Die Kosten für Psychotherapie können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.